Info des Bayerischen Innenministeriums zur Vogelgrippe vom 15. Februar 2006
Sehr
geehrte Damen und Herren,
aufgrund
der Nachrichtenmeldungen befürchten einige Feuerwehren, bei Verdachtsfällen auf
Vogelgrippe tätig werden zu müssen. Hierzu wird mitgeteilt, dass
1.
keine konkrete Gefährdungslage besteht,
2.
die kommunalen Feuerwehren grundsätzlich nur in Amtshilfe für die
Gesundheitsverwaltung tätig werden würden,
3.
die Zuständigkeit für die Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen bei den
Gesundheitsbehörden liegt.
Feuerwehren,
die aufgrund von Amtshilfeersuchen tätig werden, sollen sich dabei nach den
Vorgaben der FwDV 500 richten und die ergänzenden
Festlegungen der zuständigen Gesundheitsbehörde beachten (Schutzkleidung,
Verhalten, Desinfektion).
Weitere
Festlegungen sind derzeit nicht erforderlich, da keine akute Gefährdungslage in
Bayern besteht.
Mit
freundlichem Gruß
Dipl.-Ing.
Dolle
Ministerialrat
Bayerisches
Staatsministerium des Inneren
Sachgebiet ID2
Odeonsplatz 3
80539 München
Tel.:
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